Liechtenstein Trust   Gründung   Errichtung   Verwaltung   Registereintrag   Widerruf   Rücktritt   Anfechtung

Der Trust entsteht durch Unterzeichnung der Trusturkunde. Spätestens nach zwölf Monaten muss die Trusturkunde im Handelsregister angemeldet oder beim Amt für Justiz hinterlegt sein. Grundsätzlich ist der Trust unwiderruflich. Gläubigern des Treugebers stehen die gleichen Rechtsbehelfe offen wie den Gläubigern eines Stifters. Gläubiger des Treuhänders haben weder exekutiv noch konkursrechtlich Zugriff auf das Trustvermögen. Der Treuhänder verwaltet das Trustvermögen als selbstständiger Rechtsträger und hat ein dingliches Vollrecht am Treugut.

Fachwissen

Trust Gründung Errichtung

Der Trust entsteht durch die Unterzeichnung der Treuhandurkunde.

Die Treuhandurkunde kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder – oder durch einseitige schriftliche Erklärung des Treugebers und schriftlicher Annahmeerklärung des Treuhänders – oder durch letztwillige Verfügung des Treugebers errichtet werden.

Ebenso erforderlich ist die Übertragung des Trustvermögens auf den Treuhänder und die Bezeichnung des Trusts als Treuhandverhältnis (EXPRESS TRUST). Die Vermögensübertragung erfolgt nach den sachenrechtlichen Vorschriften. Die Trusturkunde lässt dem Treugeber weitgehenden Spielraum.

Der FL-Trust ist keine juristische Person und unterliegt keiner Ertragsbesteuerung in Liechtenstein, sondern lediglich einer pauschalierten Mindestbesteuerung in Höhe von 1.800 CHF jährlich.

Trust Registereintrag oder Hinterlegung

Erst nach einer tatsächlichen Lebensdauer des Trusts von über 12 Monaten muss der Trust entweder zur Eintragung im Handelsregister angemeldet oder die Trusturkunde beim Amt für Justiz hinterlegt werden. Weder Handelsregistereintragung noch Hinterlegung sind konstitutiv.

Die Anmeldung zur Eintragung des Trusts in das Handelsregister hat den Namen des Trusts, das Datum der Errichtung und die Dauer, für die der Trust errichtet ist und Name, Staatsangehörigkeit, Wohnort des Treuhänders zu beinhalten. Spätere Änderungen sind ebenfalls einzutragen. Nach Eintragung kann jedermann beim Amt für Justiz einen Auszug aus dem Handelsregister mit den vorstehenden Angaben erhalten.

Praxishinweis: Ein Liechtenstein Trust kann innerhalb von 1-2 Tagen rechtswirksam errichtet und operativ sein, da zunächst weder ein eingerichtetes Bankkonto noch Registereintragung/Hinterlegung notwendige Voraussetzungen sind.

Aus dem Auszug des Handelsregisters gehen weder der Treugeber noch Begünstigte hervor. Die hinterlegten Dokumente (z.B. Trusturkunde, letter of wishes) sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Trust   Widerruf   Rücktritt

Grundsätzlich ist der Trust unwiderruflich. Ein Rücktritt oder Widerruf des Treugebers ist nur möglich, wenn dies in der Trusturkunde ausdrücklich vorgesehen ist. Letztwillig errichtete Trusts können bis zum Tod des Treugebers von diesem widerrufen werden.

Trust   Anfechtung   Vollstreckung in Trustvermögen

Gläubigern des Treugebers eines FL-Trusts stehen dieselben Rechtsbehelfe offen wie den Gläubigern eines Stifters. Die Gläubiger des Treugebers haben nur dann Zugriff auf das Trustvermögen, wenn der Treugeber selbst Begünstigter des Trusts ist.

Da das Trustvermögen als Fremdvermögen (Sondervermögen) gilt, haben Gläubiger des Treuhänders weder exekutiv noch konkursrechtlich Zugriff.

Trust Verwaltung

Der Treuhänder verwaltet und verwendet das Trustvermögen im eigenen Namen als selbstständiger Rechtsträger gegenüber jedermann. Der Treuhänder hat ein dingliches Vollrecht am Trustvermögen, er ist Eigentümer des Trustvermögens mit allen resultierenden Rechten.

Die Verwaltung und Verwendung des Trustvermögens hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter strikter Beachtung der Vorgaben in der Treuhandurkunde zu erfolgen. Der Treuhänder ist gegenüber dem Treugeber, den Begünstigten und einer eingerichteten Revisionsstelle auskunfts- und rechnungslegungspflichtig.

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LCG Treuhand AG übernimmt gerne für Sie die Abfassung des Treuhandvertrags und die Gründungsformalitäten. Wir stehen auf Wunsch auch als Treuhänder für die Verwaltung Ihres Trusts oder als Protektor / Kontrollorgan zur Verfügung.

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